HEV Schweiz einigt sich mit Swisscom und Kooperationspartnern auf Glasfaser-Mustervertrag
Der zwischen HEV Schweiz und Swisscom vereinbarte Mustervertrag regelt sowohl die Gebäudeerschliessung mit Glasfasern als auch die Verkabelung vom Hausanschlusskasten bis in die Wohnungen. Die Glasfaserverkabelung in der Steigzone wird durch Swisscom oder den jeweiligen Kooperationspartner gebaut und finanziert, geht dann aber ins Eigentum des Hausbesitzers über. Die finanzierenden Unternehmen erhalten das alleinige Nutzungsrecht für die Glasfaserinfrastruktur und sind für deren Unterhalt verantwortlich. Das vereinbarte Mehrfasermodell ermöglicht den Wettbewerb beim schnellen Glasfasernetz und verhindert gleichzeitig eine unerwünschte parallele Steigzonenerschliessung.
Der Mustervertrag ist für Hauseigentümer die Grundlage, damit Glasfasern nicht nur bis zum Gebäude, sondern bis in die einzelnen Wohnungen verlegt werden. Der Mustervertrag kommt bei bestehenden Bauten zur Anwendung, die noch nicht mit Glasfaser erschlossen sind. Neubauten sind hingegen ausgeschlossen.
Mustervertrag fördert schnellen Bau des Glasfasernetzes
Der HEV Schweiz spricht von einer guten Lösung und freut sich, dass neu auch Kooperationspartner von Swisscom den Mustervertrag einsetzen. Er empfiehlt seinen Mitgliedern, den Vertrag zu unterzeichnen. „Damit unterstützen der HEV und seine Mitglieder aktiv den Glasfaserausbau“, erklärt Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz. Bei der Gestaltung des Mustervertrags waren auch zahlreiche regionale Hauseigentümer- und Immobilienverbände beteiligt.
Mit der Finanzierung der Glasfaserverkabelung in der Steigzone treiben Swisscom und die Kooperationspartner den Glasfaserausbau in der Schweiz weiter voran. Gleichzeitig wird dem starken Wettbewerb und der grossen Dynamik im Markt Rechnung getragen. Beides wird dazu führen, dass die Kunden noch schneller in den Genuss von glasfaserbasierten Angeboten kommen.
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Tel. +41 44 254 90 20
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